Pflegeleistungen: Definition
Unter Pflegeleistungen werden alle Leistungen verstanden, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrads Anspruch haben. Die Pflegeversicherung als eine Teilkasko-Versicherung trägt grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften.
Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Pflege und Betreuung der Betroffenen zu erleichtern sowie ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern.
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege.
Pflegegeld
Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatliches Pflegegeld, wenn sie von ihren Angehörigen, Freunden oder anderen Privatbetreuern zuhause gepflegt werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen erhalten kein Pflegegeld, da sich dort professionelle Kräfte der stationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr um sie kümmern.
Beratungsbesuch 37.3 SGB XI