Definition: Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und umfasst alle Tätigkeiten, die von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege im Zuhause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung
Dauer der medizinischen Behandlungspflege
Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt und Krankenkassen überprüfen, ob die Maßnahme notwendig ist. Zeitlich gelten folgende Regelungen:
Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend begründet werden.
Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochen möglich. Rechnet der Arzt mit einer Pflegedauer, die diesen Zeitraum überschreitet, dann wird der Medizinische Dienst eingeschaltet. Eventuell erhält der Patient dann einen Pflegegrad (bis zu sechs Monate).
Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
Blutdruck- und Blutzuckermessung
Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
Wundversorgung und Wechsel des Verbandsmaterials
Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
Kompressionsstrümpfe An, und Ausziehen
Behandlung eines Dekubitus
Portversorgung
Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
Inhalation
Stomaversorgung
Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung