Pflegeleistungen: Definition

Unter Pflegeleistungen werden alle Leistungen verstanden, auf die Pflegeversicherte nach Überprüfung des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs und bei Anerkennung eines Pflegegrads Anspruch haben. Die Pflegeversicherung als eine Teilkasko-Versicherung trägt grundlegende Pflege- und Betreuungsleistungen von Angehörigen, Betreuungskräften und professionellen Pflegekräften.
Ziel der Pflegeleistungen ist es, die Pflege und Betreuung der Betroffenen zu erleichtern sowie ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität fördern.
 
Anspruch auf Pflegeleistungen haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, die zuhause oder in Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Die Geld- und Sachleistungen sind zweckgebunden an die Pflege.

Pflegegeld

Pflegebedürftige erhalten ab Pflegegrad 2 monatliches Pflegegeld, wenn sie von ihren Angehörigen, Freunden oder anderen Privatbetreuern zuhause gepflegt werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen erhalten kein Pflegegeld, da sich dort professionelle Kräfte der stationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr um sie kümmern.

Beratungsbesuch 37.3 SGB XI

 

Beratungsangebot unbedingt wahrnehmen

Pflegegeldempfänger haben Anspruch auf zwei kostenlose Beratungsbesuche von geschulten Fachkräften pro Jahr. Dabei geben Fachkräfte auf Wunsch auch in der Wohnung der Pflegebedürftigen wertvolle praktische Tipps, wie die Pflege und Betreuung zu Hause erleichtert und verbessert werden kann. Die Pflegeexperten geben zudem Anregungen für mögliche Wohnraumanpassungen. Denn auch bauliche Veränderungen können die Pflege erleichtern und die Lebensqualität des Pflegebedürftigen oder Demenzkranken erhöhen.
Für alle Pflegegeld-Empfänger mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5  sind diese Beratungsbesuche sogar vorgeschrieben und daher verpflichtend wahrzunehmen.

Ambulante Pflegeleistungen (Pflegesachleistung)

Sachleistungen oder Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad monatlich beanspruchen, wenn sie sich durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause pflegen und betreuen lassen. Diese Sachleistungen zur Vergütung seiner Dienstleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.

Kombinationsleistung

Eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen können Pflegebedürftige beziehen, wenn sie sowohl von Angehörigen oder Freunden als auch von einem professionellen Pflegedienst bzw. in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgt werden und zu Hause leben.
Wenn also bspw. nur 20 Prozent der Pflegesachleistungen des ambulanten Dienstes benötigt werden, weil Grundpflege und Haushaltsführung durch Freunde und Angehörige erledigt werden, erhält der Pflegebedürftige noch 80 Prozent Pflegegeld.

Pflegeleistungen Tabelle

Alle anerkannt Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1) haben Ansprüche auf Leistungen ihrer Pflegekassen. Die folgende Tabelle verschafft einen Überblick: